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Mitarbeit in Ausschüssen

Das Studierendenparlament kann Ausschüsse zu beliebigen Themen einsetzen. Der Haushaltsausschuss muss gebildet werden. Für Campus Grün sind folgende Personen in den Ausschüssen des 54. Studierendenparlaments vertreten:

Haushaltsausschuss:

  • Jan Fährmann (Stellvertreter: Kai Müller)
  • Matthias Hogrefe (Stellvertreter: Simon Sidney Hölscher)

Der Haushaltsausschuss kümmert sich um die Finanzen der Studierenden. Er berät den Haushaltsentwurf des AStA und nimmt zu diesem Stellung. Damit kommt ihm eine wichtige parlamentarische Kontrollfunktion zu, die die sinnvolle Ausgabe der Semesterbeiträge aller Studierenden schützen soll.

HerausgeberInnengremium

  • Robert Kotterba (Stellvertreter: Steffen Beiwinkel)

Das HerausgeberInnengremium befasst sich mit den Leitlinien des Semesterspiegels und berät über dessen Ziele. Aufgabe des Semesterspiegels ist es, die Studierenden vor allem über universitäre und hochschulpolitische Themen zu informieren und so die politische, kulturelle und soziale Bildung zu fördern.

Reform-Ausschuss:

  • Sebastian Philipper (Stellvertreterin: Paula Hoffmeyer-Zlotnik)
  • Julia Schulze Buxloh (Stellvertreter: Marius Kühne)

Der Reformausschuss kümmert sich mit der Selbstorganisation der Studierendenvertretung und macht Vorschläge, diese zu verbessern. Das Hauptaugenmerk des Ausschusses liegt deshalb auf der Geschäftsordnung, der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft.

Semesterticket-Ausschuss:

  • Sebastian Philipper (Stellvertreter: Tobias Heinze)
  • Martin Freitag (Stellvertreter: Adam Meinhold)

Der Semesterticket-Ausschuss soll die Einrichtung vor allem des NRW-Tickets grundlegend diskutieren und entsprechende Vorlagen für das Parlament erarbeiten.

Vergabeausschuss:

  • Mauritz Hagemann (Stellvertreter: Tobias Heinze)
  • Laura Möhr (Stellvertreter: Simon Sidney Hölscher)

Der Vergabeausschuss entscheidet darüber, ob Darlehen und Zuschüsse an Studierende vergeben werden. Entscheidet er einstimmig, sind seine Beschlüsse wirksam, ohne dass das Studierendenparlament zustimmen muss. Es gibt verschiedene Arten der Unterstützung, die gewährt werden kann, so etwa Examens- oder Schwangerschaftsdarlehen.

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